Anmeldung


Anmeldung

Das Anmeldeverfahren geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Selm und dem Kreisjugendamt. Der Anmeldezeitraum wird jedes Jahr neu festgelegt. Alle Familien mit Kindern, die einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betreuung haben, werden von der Stadt angeschrieben.

Die Anmeldung erfolgt für alle Selmer Kindertageseinrichtungen nach einem einheitlichen Verfahren. Eltern nutzen zur Vormerkung des Kindes das Eltern-Webportal mykitavm. Im Anmeldezeitraum müssen Eltern in der Einrichtung mit Präferenz 1 einen persönlichen Termin vereinbaren. Unabhängig davon ist ein Besuch auch außerhalb des Zeitraums möglich.

Eine Anmeldung bedeutet nicht, dass Ihr Kind aufgenommen ist. Freie Plätze werden nach bestimmten Kriterien vergeben – insbesondere, wenn der Bedarf das Angebot übersteigt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, fünf Kindertageseinrichtungen mit Nennung der Rangfolge anzugeben.


Seit einigen Jahren wird in allen Kindertageseinrichtungen in Selm die Anmeldung per Webportal verwendet. Dafür müssen sich Eltern unter mykitavm registrieren und bis zu fünf Wunsch-Kitas für ihr Kind angeben. Eine Vormerkung ist das ganze Jahr über möglich. Die Frist für die Anmeldung zum folgenden Kindergartenjahr erfahren Eltern aus dem Schreiben der Stadt Selm, das jedes Jahr nach den Sommerferien verschickt wird.

Bitte beachten Sie, dass mit der Online-Vormerkung keine automatische Aufnahme auf die Wartelisten der Einrichtungen erfolgt. Dazu ist es notwendig, einen persönlichen Termin in Ihrer Wunscheinrichtung mit Präferenz 1 zu vereinbaren. Kontaktdaten erfahren Sie im Webportal und im Schreiben der Stadt Selm.

Folgende Aufnahmekriterien gelten für die sechs katholischen Kindertageseinrichtungen in Selm:

  • Geschwisterkinder
    • Wenn bereits ein Kind der Familie die Tageseinrichtung besucht, wird das Geschwisterkind bevorzugt berücksichtigt.
  • Alter des Kindes
  • Kinder von berufstätigen Eltern
    • Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, werden bevorzugt aufgenommen, gleiches gilt für alleinerziehende Eltern, die berufstätig sind.
  • Wohnortnähe
  • Berücksichtigung der Lebenssituation
    • In einer psychosozialen Notlage, bei höherem Entlastungsbedarf wegen hoher Kinderzahl (auch Mehrlinge), bei Bedarf an Inklusion und Kinder alleinerziehender Eltern werden bevorzugt aufgenommen.
  • Wiederholte Anmeldung
    • Wird ein Kind zum wiederholten Mal angemeldet und es im Kindergartenjahr vier beziehungsweise drei Jahre alt, wird es bevorzugt aufgenommen. Achtung: wiederholt bedeutet nicht zwingend bei der zweiten Anmeldung.
  • Konfessionszugehörigkeit
    • Die Konfessionszugehörigkeit des Kindes wird für die Anzahl der Plätze im Rahmen des kirchlichen Grundbestands berücksichtigt.